Es gibt viele Gründe, warum Azubis oder Arbeitgeber mit dem Ausbildungsverhältnis nicht zufrieden sind. Oft lassen sich diese Ursachen beheben. Wir nennen die wichtigsten Beispiele und Lösungen.
Private Handynutzung am Arbeitsplatz ist nicht nur in der Ausbildung ein Thema, sondern geht jeden etwas an. Für Jüngere ist es aber oft schwieriger als für Ältere, stundenlang off zu sein.
Es gilt: Wie du dein privates Handy im Job nutzt, bestimmt der Arbeitgeber.
Regeln fürs Telefonieren sind wichtig, damit du andere nicht störst und selbst konzentriert bleibst. Dein Arbeitgeber darf zudem Bild- und Tonaufnahmen einschränken, um Betriebsgeheimnisse zu schützen.
Kennt ein Azubi die Handy-Regeln des Unternehmens nicht oder verstößt wissentlich immer wieder dagegen, gibt es auf beiden Seiten Frust und Ärger. Im schlimmsten Fall kannst du eine Abmahnung oder eine Kündigung bekommen.
Ein solcher Streit ist aber keine Einbahnstraße! Die Ausbildungsberaterinnen und -berater deiner IHK helfen, die verfahrene Situation zu lösen.
Azubi oder Arbeitgeber können bei ihrer IHK eine Schlichtung beantragen, wenn ein Konflikt verhärtet ist. Die Schlichtung ist kostenlos. Sie bedeutet, dass ein IHK-Ausschuss eine Lösung für den Streit vorschlägt. In dem Ausschuss sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen gleich vertreten. Auch die zuständigen AusbildungsberaterInnen nehmen daran teil.
Azubi und Arbeitgeber können sich mit Hilfe des Schlichtungsausschusses gütlich einigen. Oder sie folgen einem Schlichterspruch.
Wenn sie sich nicht einigen oder den Spruch ablehnen, können sie immer noch vors Arbeitsgericht gehen. Oft wird dies aber durch die Schlichtung unnötig.
Wenn du dir einen bestimmten Beruf immer super vorgestellt hast, und dich dann all die Infos überwältigen, kommt wenig Freude auf. Auch in der Berufsschule kann der Lernstoff am Anfang zu viel sein. Handelt es sich dann noch um einen 3,5-jährigen Ausbildungsberuf, dauert es lange, bis Licht am Ende des Tunnels auftaucht.
Ausbildungsberater Sven Uthmann von der IHK Düsseldorf rät: „Sprich mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder! Sie sind dazu da, um dir zu helfen. Geht zusammen die nächsten Schritte in deinem betrieblichen Ausbildungsplan durch. Klärt, wo du Unterstützung brauchst.“
Diese 4 Schritte helfen dir, mit dem Informationsoverload am Anfang klarzukommen:
1. Schau in den Ausbildungsrahmenplan. Er beschreibt sehr genau, was in der Ausbildung vorkommt.
2. Schau in den betrieblichen Ausbildungsplan. Er ist Teil deines Ausbildungsvertrags und beschreibt, wie die Ausbildung speziell in deinem Betrieb abläuft.
3. Es geht dir zu schnell? Sprich mit deiner AusbilderIn über die nächsten Schritte. Was möchtest du wiederholen oder üben? Wie könnt ihr die jetzige und die nächste Etappe verbessern?
4. An der Berufsschule läuft es auch nicht besser? Dann sprich mit deinen LehrerInnen. Sie sind auf unterschiedliche Startbedingungen vorbereitet und haben sicher gute Ideen für deine Lage.
Das Ziel der Ausbildung ist ein Prüfungszeugnis, auf das du stolz sein kannst! Dazu möchten auch die Ausbildungsberater und -beraterinnen der IHK beitragen. Sie leisten noch viel mehr, als nur ihr Ausbildungswissen in einen Schlichtungsausschuss einzubringen.
Du kannst dich zum Beispiel auch dann an die IHK-Ausbildungsberatung wenden, wenn du
„Die Ausbildungsberatungen der IHK bieten den Azubis und den Betrieben ihre Unterstützung bei Problemen an, und zwar schon, bevor es ausweglos wird. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Ich komme dann zum Beispiel in den Betrieb, oder wir treffen uns außerhalb. Dies geschieht selbstverständlich vertraulich, denn wir sind der Verschwiegenheit verpflichtet.“
Sven Uthmann, Ausbildungsberater, IHK Düsseldorf
Du hast Schwierigkeiten und überlegst, das Ausbildungsverhältnis zu kündigen? Hier sind ein paar Dos & Don´ts.
Nach der Probezeit darf dir dein Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund kündigen. Selbst das geht nicht aus heiterem Himmel. Sollte die Kündigung an deinem Verhalten liegen, so muss der Arbeitgeber dich erst einmal abmahnen.
Gerät dein Ausbildungsbetrieb in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so ist dies noch kein Grund, das Ausbildungsverhältnis zu kündigen. Ein Grund wäre hingegen, dass der Betrieb stillgelegt wird.
Wenn dein Arbeitgeber dir kündigt, muss er dies der zuständigen IHK mitteilen.
Willst du gegen die Kündigung vorgehen, dann rufst du den Schlichtungsausschuss dieser zuständigen IHK an.
Der Schlichtungsausschuss kann die Gründe für die Kündigung aufklären und die Beteiligten zu einer Lösung führen. Wenn Betrieb und Azubi sich bis zur Abschlussprüfung an diese Lösung halten, haben beide Seiten Zeit und Energie gespart.
Denn während der Ausbildung den Vertrag zu lösen und neu anzufangen, das kann aufreibend sein. „Nach dem erfolgreichen Ende der Ausbildung ist es völlig in Ordnung, wenn sich die Wege trennen“, sagt Experte Sven Uthmann.
Von A wie Anwesenheit bis Z wie Zeugnis - alles, was du wissen musst.
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