Das Ausbildungsverhältnis lösen: Aufhebungsvertrag versus Kündigung
Aufhebungsvertrag |
Kündigung |
Wird einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Azubi geschlossen |
Erfolgt einseitig |
Muss nicht begründet werden |
Muss nach der Probezeit begründet werden |
Geht ohne Kündigungsfrist |
Ggf. gelten Kündigungsfristen |
Auf Klauseln achten, zum Beispiel zum Thema Schadenersatz und Resturlaub |
Ggf. auf Fristen und Begründungen achten |
Gerade beim Aufhebungsvertrag gilt: Erst das Gespräch suchen, damit beide Seiten zu einer fairen Lösung kommen!
Achtung: Schadenersatz-Regelung! Beendest du nach der Probezeit dein Ausbildungsverhältnis vorzeitig, kann dein Arbeitgeber unter Umständen Schadenersatz von dir verlangen. So steht es in § 23 des Berufsbildungsgesetzes. Im Aufhebungsvertrag sollte dann die Schadenersatzpflicht ausgeschlossen sein. Bei der Kündigung die Kündigungsgründe wohl überlegt formulieren. Denn die Schadenersatzpflicht gilt zum Beispiel nicht, wenn du dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchtest oder der Arbeitgeber seine Pflichten verletzt hat.