Der Ausbildungsrahmenplan ist Bestandteil der allgemeinen Ausbildungsordnung. Ausbildungsordnungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft oder den sonst zuständigen Fachministerien in Absprache mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung festgelegt.
Den Ausbildungsplan definiert hingegen der Ausbildungsbetrieb und bezieht die Voraussetzungen vor Ort mit ein. Auch dieser Ausbildungsplan enthält eine sachliche und zeitliche Gliederung. Wenn im Ausbildungsrahmenplan für IndustriemechanikerInnen beispielsweise „Herstellen von Bauteilen und Baugruppen - b) Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen" steht, legt das Ausbildungsunternehmen im Ausbildungsplan fest, wie es diese Kenntnisse in der Ausbildung vermitteln möchte.
Beispiel: Auszug des Betrieblichen Ausbildungsplans IndustriemechanikerIn bei Firma Schmitz & Co.
Abteilung/Ausbildungsbereich |
AusbilderIn |
Zeit in Monaten |
Zu vermittelnde Kenntnisse |
Maschinenraum - Drehmaschinen |
Herr Schmitz |
1 Monat |
Werkstücke drehen bis Qualität H7, Gewindeschneiden, Kegeldrehen, Formdrehen, Rändeln |
Maschinenraum - Fräsmaschinen |
Herr Balda |
1,5 Monate |
Werkstücke fräsen bis Qualität H8 |
Achtung: Sowohl der Ausbildungsrahmenplan als auch der individuelle betriebliche Ausbildungsplan sind Bestandteil des Ausbildungsvertrages!